Im Trauerfall

Kein Ereignis im Leben ist so schmerzhaft wie der Verlust eines geliebten Menschen. Wir sind fest überzeugt davon, dass eine Bestattung Verstorbenen und Hinterbliebenen gleichermaßen gerecht werden sollte. 

Unsere Aufgabe ist es Sie in dieser schwierigen Zeit und auch danach zu begleiten.

  1. Benachrichtigung des Arztes (nicht notwendig in Krankenhäusern, Pflegeheimen…)
  2. Prüfen, ob eine Bestattungsverfügung vorhanden ist (Wünsche der Verstorbenen, Körperspende, Organspende, Körper- und Feuerbestattung, Vorsorgeverträge mit Bestattungsunternehmen)
  3. Telefonische Kurzbenachrichtigung der engsten Angehörigen
  4. Bestatter informieren
  1. Personalausweis
  2. Geburtsurkunde
  3. Heiratsurkunde
  4. Verwitwet: Sterbeurkunde des Ehepartners
  5. Geschieden: Scheidungsurteil
  6. Grabbrief (wenn vorhanden)
  7. Krankenkassenkarte
  8. Schwerbehindertenausweis (wenn vorhanden)
  9. Rentennummer / Witwenrentennummer / Betriebsrente

Formalitäten - Behördengänge

Um Ihnen die Zeiten des Abschieds zu erleichtern, würden wir uns um folgende Angelegenheiten kümmern.

  • Beratungsgespräche
  • Beurkundung beim zulässigen Standesamt
  • Bestellung von verschiedenen Urkunden, die zur Beurkundung nötig sind
  • Abmeldung von Renten, Krankenkassen, Betriebsrenten, Sterbegeldversicherungen etc.
  • Terminabsprachen mit z. B. Pfarrämtern, Trauerrednern, Friedhofsverwaltungen etc.
  • Umfassende Betreuung vor und nach der Bestattung

Vorsorge

Was hätte Ihm/Ihr gefallen? – Rechtzeitig vorsorgen

Mit einer im Vorfeld geplanten Beisetzung können Sie zu Lebzeiten selbst festlegen wo und wie Sie bestattet werden wollen. Nach dem Verlust eines nahen Angehörigen, ist es für viele Familienmitglieder sehr schwer alle bürokratischen und organisatorischen Angelegenheiten um die Beisetzung zu planen. 

Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie sicher sein, dass Ihre Angehörigen entlastet werden und die Beisetzung genau nach Ihren Wünschen durchgeführt wird. Scheuen Sie sich nicht und vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Kennenlernen.

Bei vielen Menschen besteht heutzutage der Wunsch, den letzten Weg noch zu Lebzeiten mitzugestalten. Dies kann man gemeinsam mit uns in einem sogenannten Bestattungsvorsorgevertrag schriftlich festhalten.

  1. Personalausweis
  2. Geburtsurkunde
  3. Heiratsurkunde
  4. Verwitwet: Sterbeurkunde des Ehepartners
  5. Geschieden: Scheidungsurteil
  6. Grabbrief (wenn vorhanden)
  7. Krankenkassenkarte
  8. Schwerbehindertenausweis (wenn vorhanden)
  9. Rentennummer / Witwenrentennummer / Betriebsrente

Downloads

Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne!

Das Markenzeichen „Bestatter vom Handwerk geprüft“ wird vom Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. an Bestattungsunternehmen verliehen, die für die Erfüllung hoher persönlicher, fachlicher und betrieblicher Anforderungen bei der Beratung und Durchführung von Bestattungsdienstleistungen stehen. Diese Standards stehen in Verbindung mit der europaweit einheitlichen Norm für Bestattungsdienstleistungen (DIN EN 15017).